Frage von Jens V. • 01.09.2021
![Eva Rosen Eva Rosen mit Ella](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/22F77C50-E797-4B76-9DDA-A5BDF041208E.jpeg?itok=afg0eP1S)
Antwort von Eva Rosen dieBasis • 02.09.2021
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Mit spätestens 67 Jahren und/oder 45 Jahren Berufsleben muss ein Ende für die Arbeitswelt sein. Deutschland muss und kann sich das finanziell leisten.
Alle Menschen müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch ist dafür notwendig.
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.