Frage von Patrick F. • 06.09.2021
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Antwort von Gisela Sengl Bündnis 90/Die Grünen • 07.09.2021
Als Landtagsabgeordnete im Bayerischen Landtag kann ich bei Initiativen im Bundestag wie dieser nicht mit abstimmen.
Als Landtagsabgeordnete im Bayerischen Landtag kann ich bei Initiativen im Bundestag wie dieser nicht mit abstimmen.
Ich habe für das im Grundgesetz in Artikel 2, Absatz 2 verankerte und mir sehr wichtige Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und deshalb für den Gesetzentwurf gestimmt.
Die Antwort ist einfach: gar nicht...ich bin nämlich NOCH nicht im Bundestag.
ich werde wie auch schon vor zwei Wochen dagegen stimmen.
Sehr geehrter Herr H.,