![Thomas Oppermann Portrait von Thomas Oppermann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/thomas_oppermann_285.jpg?itok=E3386mGw)
(...) nach dem geltenden Ausländer- und Einbürgerungsrecht werden meines Wissens nach Doppelstaatsbürgerschaften nur in Ausnahmefällen zugelassen. Dazu, wie sich das in dem Fall Ihrer Frau verhält, kann ich keine Aussagen treffen. (...)
(...) nach dem geltenden Ausländer- und Einbürgerungsrecht werden meines Wissens nach Doppelstaatsbürgerschaften nur in Ausnahmefällen zugelassen. Dazu, wie sich das in dem Fall Ihrer Frau verhält, kann ich keine Aussagen treffen. (...)
(...) 1 Satz 2 Nr. 2 StAG eingreift, da die Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben können. Dies ist jedoch bei US-Amerikanern nicht der Fall, weil die USA ihre Staatsangehörigen auf Antrag aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Schröder,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen vielmals.
Sehr geehrte Frau Baum,