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(...) Die Beschneidung männlicher Kinder hat in der jüdischen und muslimischen Religion eine lange Tradition. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und Konstituierung für den Glauben muss sie erlaubt sein. (...)
(...) Als wir Bundestagsabgeordneten im Dezember 2012 über das damals anstehende Gesetz zur „Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen“ abstimmten, fanden im Vorfeld intensive Diskussionen statt, zu denen wir als Abgeordnete auch Experten zu den einzelnen Sichtweisen gehört haben. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund musste die Frage nach der Zulässigkeit der Beschneidung deshalb zweifelsohne geklärt werden. Eine Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht, welche die Gerichte bundesweit binden würde, war in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. (...)
Sehr geehrter Herr Wendler,