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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.03.2025

Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.

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