Frage von Klaus M. • 19.03.2024
Antwort von Adis Ahmetovic SPD • 26.03.2024
Es sollte keine Änderung des § 38 BDSG geben.
Es sollte keine Änderung des § 38 BDSG geben.
Bereits im Bundestagswahlkampf 2021 forderte die SPD die Einführung eines solidarischen Rentensystems.
Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten.
erfreulicherweise hat das Gesetz ja den Bundesrat passiert und wird seit 01.04. angewendet.