Frage von Christian M. • 07.06.2024
Antwort von Dirk Heidenblut SPD • 07.06.2024
Zu den konkreten Umsetzungen kann ich leider nichts sagen.
Zu den konkreten Umsetzungen kann ich leider nichts sagen.
Die Arbeit im Bundestag beschränkt sich nicht auf die Debatten im Plenarsaal, die für die Öffentlichkeit am meisten präsent und sichtbar sind.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.