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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.12.2023

Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.

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