Frage von Klaus U. • 21.02.2024
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 18.04.2024
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Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.
Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, ist nicht vorhersehbar.