Frage von Benedikt S. • 11.01.2023
Antwort von Thomas Heilmann CDU • 02.03.2023
Ein Zusammenhang zu Ihrer Frage aus dem vergangenen Jahr besteht nicht
Ein Zusammenhang zu Ihrer Frage aus dem vergangenen Jahr besteht nicht
Bei uns gilt richtigerweise die Unschuldsvermutung und ein geleisteter Eid ist noch etwas wert.
An das Darlehen seien keine Erwartungen der Einflussnahme auf die Dienstausübung oder Fachentscheidungen geknüpft worden.