Frage von Steffen E. • 17.04.2021
Antwort von Markus Koob CDU • 21.04.2021
(...) Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung (...)
(...) Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung (...)
(...) Wenn ein Abgeordneter ausscheidet, wird der freiwerdende Platz durch den nächsten Listenkandidaten der jeweiligen Partei nachbesetzt (...)
(...) Solange es eine solche gesetzliche Regelung für alle Parteien in diesem Bereich nicht gibt, wollen wir uns allerdings nicht schlechter stellen als die politische Konkurrenz. (...)
Die von Ihnen genannten Beteiligungen haben noch zu keinerlei Zuflüssen an mich geführt. Dass ich an vielen Unternehmen und Immobilien im In- und Ausland beteiligt bin, ist öffentlich.