Frage von Franz K. • 07.07.2021
Antwort von Paul Lehrieder CSU • 07.07.2021
(...) Rein ehrenamtliche Tätigkeiten gehören nicht zu den sogenannten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“. (...)
(...) Rein ehrenamtliche Tätigkeiten gehören nicht zu den sogenannten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“. (...)
(...) Das Auskunftsrecht bezieht sich leider nur auf die Bundesregierung (...)
Sehr geehrter Herr Ziegler,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier:
Annalena Baerbock will, dass das Parlament wieder zu dem Ort wird, an dem Debatten stellvertretend für die ganze Gesellschaft geführt werden – in aller Öffentlichkeit und so transparent und verständlich, dass auch Laien die Aushandlungsprozesse nachvollziehen können.