Frage von Alexander W. • 09.09.2021
Antwort ausstehend von Renate Künast Bündnis 90/Die Grünen
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen.
Wir treten seit Jahren und mehreren Legislaturperioden für mehr Lobbytransparenz ein, dies haben wir immer wieder mit Initiativen im Bundestag untermauert und auch im Wahlprogramm haben wir ein Projekt für mehr Transparenz.
Grundsätzlich unterstützt Frau Baerbock auch die Offenlegung von Terminen mit Interessensvertreter*innen.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.