![Norbert Barthle Portrait von Norbert Barthle](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/cdu_barthle_hoch_72dpi_rgb.jpg?itok=wYfUkcFV)
(...) Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)
(...) Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist. (...)
(...) Je nach Einzelfall kann dies bis zu einem Berufsverbot oder dem Verbot des Umgangs mit Tieren führen. Aus religiösen Gründen können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbietet. (...)
Sehr geehrter Herr Ponitka, (...) Die in der Süddeutschen Zeitung erläuterte Alternative vom Kehlschnitt unter Betäubung versöhnt Tierschutzanforderungen mit religiösen Vorschriften, die nicht über den Gesetzen stehen dürfen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schächten. Ihre Anmerkungen zu dieser Problematik schätzen wir sehr! (...)