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Portrait von Bärbel Bas
Antwort von Bärbel Bas
SPD
• 06.03.2023

Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Pelletrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss. Bei Mehrparteienwohnungen hat die Vermieterin bzw. der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu bescheinigen.

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