Frage von Uwe K. • 02.07.2022
Antwort von Zoe Mayer Bündnis 90/Die Grünen • 15.07.2022
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.
Diese Regelungen stärken uns als Partei, da der innerparteiliche Wettbewerb freier von Geschlechterungerechtigkeit ausgetragen werden kann als in anderen Parteien.
für mich ist der Datenschutz eine wichtige Priorität.
Wie viele Menschenrechtsorganisationen sind wir sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahrens in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten.