(...) Umgesetzt wurde diese Gesetzesänderung, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)
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(...) Unsere Ablehnung der Gesetzesänderung bezüglich der Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten haben wir in Form eines Entschließungsantrages im Finanzausschuss eingebracht, dieser wurde jedoch leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Trotzdem werden wir dieses Thema auch künftig parlamentarisch auf die Agenda setzen. (...)
(...) Zudem haben wir im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser hat klar festgestellt: Cum/Ex-Geschäften waren und sind schon immer illegal gewesen – auch zu der Zeit, also die Steuerlücke noch offen war. (...)
(...) Wenn Sie mögen, können Sie mir unter andreas.dressel@fb.hamburg.de Ihre Mailadresse schicken, damit ich Ihnen die Antwort direkt mailen kann. Da es hier auch um eine Tariffrage geht, ist vielleicht dieser direkte Weg besser. (...)
(...) Nach meiner Vorstellung soll ein neuer Spitzensteuersatz nur für den Betrag gezahlt werden, den man im Jahr mehr al 100.000 Euro verdient. Damit dürften Autobauer in aller Regel nicht dazugehören. (...)