Frage von Christoph P. • 26.11.2022
Antwort ausstehend von Markus Herbrand FDP
Eine weitere Maßnahme ist die von Ihnen erwähnte Erhöhung des Grundfreibetrages. Dessen Anpassung führt im Verbund mit dem Abbau der Kalten Progression sowie den übrigen zielgerichteten Maßnahmen zu einer erheblichen und spürbaren Entlastung.
Zwar habe ich zwei Ministerien zu verantworten, dennoch erhalte ich ausschließlich die einfachen Bezüge einer Ministerin.
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.