Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Julian W. • 28.11.2023
Portrait von Julian Pahlke
Antwort von Julian Pahlke
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.01.2024

Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist.

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