Das Beitrittsverfahren folgt einem genauen „Fahrplan“ und regelt die Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union. Es umfasst die drei Phasen Antragstellung, Verhandlung und Ratifizierung.
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Der vom Europäischen Rat beschlossene Direktwahlakt 2018 verpflichtet Deutschland dazu, eine Sperrklausel von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen.
Ich bin nicht der Meinung, dass die Ukraine bereit ist, die politischen und ökonomischen Kriterien der Europäischen Union zu erfüllen. Und die EU selbst plagt bereits ein großes Demokratiedefizit und ist gar nicht in der Lage, weitere Länder aufzunehmen. Wir sehen es zudem sehr kritisch, den durch den Krieg schwer gebeutelten Menschen in der Ukraine falsche Versprechung machen.
Einen "fast-Track" wird es nicht geben. Auch für die Ukraine müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden, wie bei anderen Beitrittsverhandlungen auch.
Die Beitrittsverhandlungen, die voraussichtlich einige Jahre in Anspruch nehmen werden, bedürfen einer starken und solidarischen Unterstützung seitens Europas für die Ukraine