Frage von Joachim D. • 09.10.2021
Antwort von Christian Lindner FDP • 01.11.2021
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürfen nicht missbraucht werden. Sinnvoll ist deshalb ein Systemwechsel beim Ersatz der Abmahnkosten.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürfen nicht missbraucht werden. Sinnvoll ist deshalb ein Systemwechsel beim Ersatz der Abmahnkosten.
Das System der zivilrechtlichen Kontrolle des Wettbewerbs einschließlich verbraucherschützender Gesetze hat sich im Grundsatz bewährt.
Die Digitalisierung bringt selbstverständlich Veränderungen mit sich. Wir Freie Demokraten sehen hier jedoch vor allem Chancen, sie ist kein Grund für Pessimismus.
ich habe mir immer wieder viel Mühe gegeben, ihre zahllosen Fragen sachlich und faktenbasiert (...) zu beantworten.