Frage von Mario F. • 01.11.2023
Antwort ausstehend von Angelika Niebler CSU
Mich haben bereits einige Anschreiben zu den möglichen Risiken des Kommissionsvorschlages erreicht, die ich sehr ernst nehme.
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Es geht um die Abwägung zweier elementarer Grundbedürfnisse einer freiheitlichen Gesellschaft: der Schutz von Kindern und Jugendlichen und das Recht auf Privatsphäre.