Frage von Thomas L. • 23.11.2021
Antwort von Katja Kipping DIE LINKE • 07.12.2021
Eine gesonderte Impfpflicht nur für einzelne Berufsgruppen bedarf einer nachvollziehbaren medizinischen und epidemiologischen Begründung
Eine gesonderte Impfpflicht nur für einzelne Berufsgruppen bedarf einer nachvollziehbaren medizinischen und epidemiologischen Begründung
Die Hospitalisierungsrate ist nicht Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes, sondern wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz als neuer Richtwert für Maßnahmen beschlossen.
Mit Beendigung der pandemischen Lage verlagern wir die Entscheidungshoheit zurück ins Parlament und stärken somit die demokratische Legitimation von Maßnahmen
Zeitgleich mit den Plenarsitzungen finden häufig Ausschusssitzungen und andere Termine statt, (...)