Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat
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Frage von Monika F. • 05.09.2022
Antwort von Bärbel Bas SPD • 17.10.2022
Frage von Angela B. • 05.09.2022
Antwort von Bärbel Bas SPD • 17.10.2022
Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.
Frage von Dagmar S. • 05.09.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 06.09.2022
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Frage von Eric C. • 04.09.2022
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Frage von Ralf S. • 04.09.2022
Antwort von Klaus Wiener CDU • 07.09.2022
In dem von der Ampelkoalition am Sonntag beschlossenen dritten Entlastungspaket ist nun auch die Zahlung in Höhe von 300 Euro als Energiepreispauschale (EPP) für Rentner verankert.
Frage von Klaus I. • 04.09.2022
Antwort von Stephan Stracke CSU • 06.10.2022
Auf unseren Druck hin hat die Ampelregierung nun beschlossen, noch in diesem Jahr für die Bezieher von Renten eine Energiepreispauschale von 300 Euro auszuzahlen.