Frage von Klaus G. • 18.06.2023
Antwort von Hubertus Heil SPD • 16.07.2023
Die gesetzliche Rentenversicherung kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren
Die gesetzliche Rentenversicherung kann den Verlauf oder die Konditionen eines Arbeitslebens im Nachhinein weder reparieren, noch umkehren
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.
Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.