(...) Ich weiß, dass die Beitragspflicht zu Unmut führt. Dennoch hoffe ich auf Ihr Verständnis für diese Regelung, die notwendig war, um die Altersversorgung auf eine tragfähige und verlässliche Grundlage zu stellen. (...)
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(...) Januar 1997 verrentet wurde und seine Rente nach ehemaligem DDR-Rentenrecht höher gewesen wäre als der nach dem Rentenrecht der Bundesrepublik neu ermittelte Betrag. Rentner, die diesen Auffüllbetrag erhalten, sind gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Westdeutschland, aber auch gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Ostdeutschland mit Verrentung ab dem 1. Januar 1997, bessergestellt. (...)
(...) Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. (...)
(...) Würde man bei hohen Rentenbezügen eine Erhöhung geringer ausfallen lassen als bei niedrigen, so würde damit die persönlich erworbene und verdiente Rentenanwartschaft faktisch gekürzt. Das kann nicht im Sinne einer sozialen und gerechten Seniorenpolitik sein. (...)
Sehr geehrter Herr Schuberth,