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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 19.01.2011

(...) Januar 1997 verrentet wurde und seine Rente nach ehemaligem DDR-Rentenrecht höher gewesen wäre als der nach dem Rentenrecht der Bundesrepublik neu ermittelte Betrag. Rentner, die diesen Auffüllbetrag erhalten, sind gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Westdeutschland, aber auch gegenüber vergleichbaren Rentnern aus Ostdeutschland mit Verrentung ab dem 1. Januar 1997, bessergestellt. (...)

Frage von maximilian e. • 11.12.2010
Portrait von Bernd Sibler
Antwort von Bernd Sibler
CSU
• 22.12.2010

(...) Würde man bei hohen Rentenbezügen eine Erhöhung geringer ausfallen lassen als bei niedrigen, so würde damit die persönlich erworbene und verdiente Rentenanwartschaft faktisch gekürzt. Das kann nicht im Sinne einer sozialen und gerechten Seniorenpolitik sein. (...)

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