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Eine aktive Zusammenarbeit mit der AFD im Bundestag schließe ich für mich persönlich aus, das gleiche gilt für mich für die Linke.
Wie Sie wissen werden, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.
Nach derzeitiger finanzieller Lage können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
ich stimme Ihnen vollkommen zu, die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten ist ungerecht und muss behoben werden.