Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 19.03.2024
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In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
Nein, die AfD will genau das Gegenteil.
Um die Entscheidung über Diätenerhöhungen zu entpolitisieren ist seit 2014 die Erhöhung der Diätenbezüge im Deutschen Bundestag an den Nominallohn gekoppelt, d.h. sie folgt der durchschnittlichen Lohnentwicklung des vergangenen Jahres
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
Während für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ausschließlich die „Nominallohnentwicklung“ zählt, werden für die Rentenanpassung neben der „Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) zwei weitere Faktoren mit einbezogen; nämlich die Entwicklung des Beitragssatzes der Rentenversicherung und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor