Frage von Benedikt P. • 03.05.2024
Antwort von Stephan Brandner AfD • 03.05.2024
Nein
Nein
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Kinder- und Jugendschutz steht an vorderster Stelle; Das Lehrpersonal ist auf solche Fälle vorbereitet und dafür geschult
Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen