Frage von Christoph M. • 24.02.2023
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Antwort ausstehend von Rainer Albrecht SPD
Entsprechend muss eine Person im Alter von 16 Jahren bereits strafrechtliche Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Es gilt das Jugendgerichtsgesetz.
Ich werde beim Bezirksamt nachfragen und Ihnen die Antwort zukommen lassen.
Die Grünen sind für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16, für die Einführung des Zweistimmenwahlrechts und für geschlossene Landeslisten.
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