Antwort 22.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Es wird politisch nicht bewertet, ob bestimmte Leistungen als Satzungsleistung von einer Krankenkasse angeboten oder auch nicht angeboten werden. Und das gilt auch für Homöopathie.
Es wird politisch nicht bewertet, ob bestimmte Leistungen als Satzungsleistung von einer Krankenkasse angeboten oder auch nicht angeboten werden. Und das gilt auch für Homöopathie.
Gemeint war, dass ein schwer kontrollierbares Verbot wie das von Angelblei nur dann wirklich Wirkung entfaltet, wenn es möglichst einheitlich geregelt wird – idealerweise bundesweit und am besten europaweit

Stuttgart 21 ist keineswegs „das bestgeplante Projekt aller Zeiten“, wie manche Befürworter es gerne behaupten.