Antwort ausstehend von Marc Biadacz CDU
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Das Strafrecht unterscheidet sich davon.
ich habe mich schon öfters gegen eine sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen, da es durchaus rechtliche Bedenken gibt und befürchtet werden kann, dass die AfD durch ein Verbot als "Märtyrer" wahrgenommen würde. Es gilt in erster Linie, die AfD politisch zu bekämpfen.