Frage von Felix H. • 13.09.2024
Antwort ausstehend von Eileen Woestmann Bündnis 90/Die Grünen
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
Das 365€ Ticket für Schüler ist ein verbundweites Ticket. Eine Fahrt außerhalb des Verbundes ist nicht abgedeckt. Übersicht für das ermäßigte D-Ticket verlinkt.
Die Jugend soll sich wirklich demokratisch unter Einbeziehung aller Interessen und Meinungen frei und ohne politische Beeinflussung entfalten können.