Frage von Nour A. • 19.05.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 27.06.2024
Wenn der Lebensunterhalt Ihrer Eltern gesichert ist, können Sie also den Nachzug beantragen.
Wenn der Lebensunterhalt Ihrer Eltern gesichert ist, können Sie also den Nachzug beantragen.
Die Abschaffung des Familienzuschlages ist nicht vorgesehen.
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Gleichzeitig sollten auch alle anderen Familienmodelle gefördert werden, ganz unabhängig davon, ob es sich um Alleinerziehende, Patchwork-Konstellationen oder gleichgeschlechtliche Paare handelt.
- Religionsfreiheit & Schutz vor Gewalt auch für Kinder
- schützende Funktion der Vorhaut, Lustempfinden, Selbstbestimmung
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