Frage von Peter F. • 30.01.2025

Antwort ausstehend von Hans-Jürgen Goßner AfD
In dieser Legislaturperiode wird das Gesetzgebungsverfahren aus Zeitgründen leider nicht mehr abgeschlossen werden können.
Wie Ihnen versichert wurde, setze ich mich weiter dafür ein, dass der Sprachnachweis A1 für Ehegattennachzug auch nach Einreise erbracht werden kann - aus Überzeugung. Wir wollen dieses Thema auch in der neuen Legislatur wieder angehen.