![Stefan Weber Portrait von Stefan Weber](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/weber-bild1-1.jpg?itok=XQrgwRjF)
Da ich kein Bundestagsabgeordneter bin, gehe ich davon aus, dass diese Frage nicht an mich gerichtet ist.
Da ich kein Bundestagsabgeordneter bin, gehe ich davon aus, dass diese Frage nicht an mich gerichtet ist.
Kein Mensch versteht, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter.
Ich habe mich tatsächlich bereits in den 90er Jahren in Hamburg im Senatsamt für die Gleichstellung mit dem Thema beschäftigt
Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein bundespolitisches Thema, für welche ich nicht der richtige Ansprechpartner bin
Schreiben Sie gerne unserer Abgeordneten Frau Möhring und fragen Sie diese nach dem Thema.
An allererster Stelle steht für mich die feste Verankerung der Kinderrechte in unserem Grundgesetz. dafür bedarf des einer 2/3 Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag.