Frage von Andreas R. • 17.06.2022

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sind auch der Meinung, dass die KMK ihre Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen von 2003 in der Fassung von 2007 auf den aktuellsten wissenschaftlichen Stand bringen sollte
Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.
Sehr geehrte Frau S.,