Frage von Erhard J. • 03.08.2024
Antwort ausstehend von Jörg Urban AfD
Sollte ich zur Landtagswahl am 1. September 2024 in den Sächsischen Landtag gewählt werden, würde ich gern erstmal schauen, ob die Ausübung beider Mandate (Stadtrat und Landtag) zeitlich und vor allem sachgerecht möglich wäre, und ob ich dem Auftrag meiner Wähler sowohl im Stadtrat als auch im Landtag adäquat gerecht werden könnte.
Dem bei konkreten Vorfällen nachzugehen ist die Aufgabe der dafür zuständigen Stellen unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften.
Es würde mich sehr freuen, wenn ich Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen weiterhin bekomme.