Mit dem CanG soll die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert werden, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann
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Wie immer gibt es noch verschiedene Fragen zu klären, weshalb ich Ihnen leider heute nicht konkret sagen kann, was es das Fahrradleasing für Bundesbeamte geben wird.
Den kurzfristig vorgetragenen Vorschlag, den Ländern zur verwaltungstechnischen Umsetzung mehr Zeit einzuräumen, haben wir in Erwägung gezogen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden.
Das Saarland hat sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, da wir einige Verbesserungsansätze für den Gesetzesentwurf sahen.
Der derzeitige rechtliche Umgang mit Cannabis ist in meinen Augen nicht verhältnismäßig und geht überdies an der Realität vorbei. Cannabis ist eine Droge, die schädlich sein kann. Aber ob man sich einer solchen Schädigung aussetzt, ist m.E. eine Frage der persönlichen Entscheidung, ebenso wie bei Alkohol und Zigaretten.