Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
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ich haben dem Antrag „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ sowie dem „Gesetz zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2“ zugestimmt, da die Regelungen zu mehr Impfschutz geführt hätten.
Die Impfpflicht wird schon heute von Teilen der Bundesregierung vorgeschoben, um von der eigenen Untätigkeit abzulenken. Ich werde mich heute nicht daran beteiligen, ihr ein Alibi für ihre gefährliche Untätigkeit zu verschaffen."
Durch diese für mich eklatanten Änderungen der Reihenfolge zur Einführung einer altersspezifischen Impfnachweispflicht, habe ich mich schlussendlich entschieden, keinem der Entwürfe zuzustimmen.
In der Abwägung war für mich die Impfpflicht ab 60 Jahren ein geeigneter Weg um viele zu schützen.