Frage von Markus A. • 01.05.2022
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Antwort ausstehend von Gerold Otten AfD
Jede Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Eine Corona-Impfpflicht lehne ich ab.
Generell gilt, dass das Arbeitszeitgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zwischen verschiedenen Formen von Arbeitszeit unterscheiden. Eine "Übergabezeit" ist Arbeitszeit, die zu bezahlen ist.
Zum Gesetzentwurf und ihrem Abstimmungsverhalten hat Frau Teuteberg vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Erkenntnisse eine persönliche Erklärung abgegeben.