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(...) Auf Grund der Tatsache, dass Renterinnen und Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für diese Einnahmearten nicht an dem allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner für die entstehenden Leistungsaufwendungen nur zu etwa 50 Prozent decken; die restlichen Gesundheitsausgaben werden von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung -- also insbesondere von den heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -- getragen. (...)
(...) Mehrere meiner Kollegen wurden in dieser Sache ebenfalls von besorgten Bürgern angesprochen. Mittlerweile haben das Umweltbundesamt, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, der Deutsche Wetterdienst und die Deutsche Flugsicherung in Stellungnahmen klargestellt, dass es keine Nachweise für so genannte "Chemtrails" gibt. Auch andere Recherchen haben keine wissenschaftlich belastbaren Belege geliefert. (...)
(...) Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ist nur in einer solidarischen Ordnung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich. Daher kämpfe ich auch weiterhin für die Bürgerversicherung, in der alle Bürgerinnen und Bürger solidarisch für einander einstehen. (...)