(...) Das UKE ist eine rechtlich selbständige Körperschaft öffentlichen Rechts. Grundsätzlich obliegt die Steuerung öffentlicher Unternehmen dem Senat und nicht der Bürgerschaft. Die Bürgerschaft ist zu befassen, wenn das Etatrecht berührt ist (z.B.Gründung öffentlicher Unternehmen) oder bei Verkäufen von öffentlichen Unternehmen (§ 72 HV). (...)
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(...) die von Ihnen angesprochenen Geräte werden sich nicht verbieten lassen. Aber es gibt einen gewissen Schutz gegen Lärmbelästigung. Die sogenannte "Mittagsruhe" ist im Ortsrecht der Stadt Freiburg (Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg im Breisgau vom 20. (...)
(...) Dass aktiver, aber auch passiver Konsum von Tabakrauch gesundheitsschädlich ist, ist unumstritten. Ich denke, dass die derzeitige Regelung den Schutz der Menschen vor passivem Tabakkonsum gewährleistet, und dass Rauchern die Möglichkeit bleibt, im öffentlichen Raum unter freiem Himmel oder in den dafür gekennzeichneten abgeschlossenen Räumen zu rauchen. (...)
(...) Mit einer Regierungsbeteiligung der FDP im neu zu konstituierenden Landesparlament können Sie sicher sein, dass wir für unser von Liberalität geprägtes Konzepte einstehen und für seine Umsetzung argumentieren. Auf eine kurze Formel gebracht: Sowohl Gastwirte als auch Gäste sollen frei entscheiden dürfen, ob Sie Ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherzone deklarieren bzw. ob man sich auf Grund einer entsprechenden Kennzeichnung für oder gegen den Besuch einer Lokalität entscheidet. (...)
(...) Man kann von der aktuellen Debatte halten was man möchte, Fakt ist jedoch, dass der Einsatz des Dienstwagens rechtlich legal war und auch ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Aber selbstverständlich sollte man auch ebenso klar sagen, dass es ein mehr als unglückliches Verhalten seitens Ulla Schmidt war. (...)