Frage von Torsten R. • 12.01.2024
![Karl Lauterbach Karl Lauterbach, MdB](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/lauterbach2.jpg?itok=l1d_vySY)
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.
Cannabis-Samen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zweck des Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet ist dabei zulässig.
Eine gute Übersicht über die Folgen der Klimakrise auf die seelische Gesundheit finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) hier:
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.