Frage von Elisa F. • 11.01.2024
Antwort von Sanae Abdi SPD • 05.02.2024
Das von vielen Menschen nun geforderte Verbotsverfahren sehe ich nicht nur als Instrument, sondern als von der Verfassung auferlegte Pflicht.
Das von vielen Menschen nun geforderte Verbotsverfahren sehe ich nicht nur als Instrument, sondern als von der Verfassung auferlegte Pflicht.
Allerdings würde ich aus einem bestimmten Grund davon absehen, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu verfolgen: Ein Verbotsverfahren dauert mehrere Jahre und käme zu spät für die Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg.
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können