Frage von Peter J. • 10.06.2023
Antwort von André Berghegger CDU • 23.06.2023
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Wir sind bemüht alle eingehenden Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Für mich bedeutet die Erinnerung an den Volksaufstand von 1953 auch immer eine Mahnung: Demokratiefeinden - auch heute noch - wirksam entgegen zu treten.