Leider geht aus Ihrer Fragestellung nicht hervor, ob Sie überhaupt zum Personenkreis der Antragsberechtigten gehören, denn als Kleinunternehmerin (ohne Verpflichtung zur Vorsteuerpauschale) haben Sie nur dann einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale, wenn Sie gleichzeitig aktiv beschäftigt waren mit einem zusätzlichen Nebenerwerb.
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Ja
Die HafenCity GmbH ist in ihrem Mitarbeiterstamm in den letzten Jahren gewachsen, auch, weil die Stadt ihr weitere Entwicklungsaufgaben, wie z.B. den Grasbrook oder die 'Science City Bahrenfeld' aufgetragen hat. Das aktuell genutzte Hauptgebäude kann nicht die gesamte Belegschaft unterbringen, weshalb es auch andere kleine Standorte gibt, wie etwa in der Osakaallee oder in der Hongkongstraße. Ziel der Unternehmensleitung ist aber, die Mitarbeitenden an einem Standort zu bündeln, auch um von den verschiedenen Aufgaben und Erfahrungen zu profitieren.
Wir, dieBasis haben im Verwaltungswesen ein Interesse die Strukturen entsprechend zu verändern, um effektiv und bürgernah zu arbeiten und Entscheidungen im Sinne der Bevölkerung zu treffen.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält zum Thema pauschale Beihilfe keine Aussage, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt