Der Gesetzentwurf ist ja bereits erarbeitet und es müssten lediglich die koalitionsinternen Unstimmigkeiten beseitigt werden.
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Eine Normenkontrollklage wäre an dieser Stelle kein geeignetes Instrument. Schließlich wurde bereits höchstrichterlich festgestellt, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist. Entscheidend ist, dass die Ampel endlich den Streit einstellt und eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung für den Bund festlegt.
Sich zu diesem Zeitpunkt zu Details des im Februar letzten Jahres veröffentlichten Referentenentwurfes zu äußern erachte ich als nicht zielführend, da ja weiterhin an dem Verfahren gearbeitet wird
Es ist wichtig, dass in den Ressorts genau beraten wird, wie der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber am besten umgesetzt werden kann.
Zur konkreten Ausgestaltung der Reform kann ich Ihnen leider derzeit noch keine Angaben machen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau prüfen, um sicherzustellen, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Zukunft verfassungsgemäß und angemessen besoldet werden.