![Annalena Baerbock Portrait von Annalena Baerbock](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/AB_Portrait%20AW_0.jpg?itok=PYDMV785)
Eine bundeseinheitliche Regelung dieses besonderen Gefahrenabwehrrechts ist also der vom Grundgesetz vorgesehene Normalfall.
Eine bundeseinheitliche Regelung dieses besonderen Gefahrenabwehrrechts ist also der vom Grundgesetz vorgesehene Normalfall.
(...) Es wurde jedoch das Infektionsschutzgesetz geändert, nicht das Grundgesetz (...)
(...) ich habe wegen meiner Überzeugung, dass das Gesetz das Grundgesetz verletzt, gegen das Impfschutzgesetz gestimmt. (...)
(...) Sie schafft ein Mehr an Transparenz und Effizienz im Kampf gegen Corona sowie verbesserte Perspektiven für zeitnahe Lockerungen. Ich habe der Gesetzesänderung daher zugestimmt. (...)
(...) haben wir den Vorschlag der Bundesnotbremse grundsätzlich begrüßt - auch wenn sie aus unserer Sicht früher hätte gezogen werden müssen. (...)
(...) Die Frage ist stark reduziert und nicht zu beantworten (...)