Frage von Hjalmar K. • 08.08.2021
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Antwort von Sebastian Steineke CDU • 12.08.2021
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann auf Basis des Grundgesetzes oder wie in diesem Fall auch des Berliner Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann auf Basis des Grundgesetzes oder wie in diesem Fall auch des Berliner Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden.
Zur Frage, wie wir in der Coronapandemie den Weg zurück in die Normalität finden, habe ich mich in einem Interview geäußert. Sie finden meine Stellungnahme hier:
Outside the Box. Das Grundgesetz ist großartig. Die Basis als neue politische Heimat.