(...) Die Zuständigkeit für die Erstellung so genannter Rasselisten liegt bei den Ländern. Der Deutsche Bundestag hat darauf keinen Einfluss. (...)
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(...) Die zum damaligen Zeitpunkt mehrfach erfolgten, teilweise tödlichen Übergriffe haben ein Handeln des Gesetzgebers notwendig gemacht. Das Leben und die Gesundheit anderer Menschen dürfen nicht durch gefährliche Tiere bzw. den verantwortungslosen Umgang ihrer Halter mit ihren Tieren gefährdet werden. (...)
(...) Da hier das sog. "Opportunitätsprinzip" gilt, haben die Beamtinnen und Beamten einen Ermessensspielraum: Niemand muss damit rechnen, beim Schneiden von Blumen belangt zu werden. Wohl aber müssen die Leute, die in Schulen und Diskotheken regelmäßig ihre Mitmenschen tyrannisieren, damit rechnen, dass ihnen diese gefährlichen Gegenstände weggenommen werden. (...)
(...) nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, einzelne Gebiete in Hamburg und die dort verwendeten Tatmittel mit einem Trageverbot zu versehen. Im Zusammenspiel mit dem in das Hamburger Polizeirecht eingeführten Instrument der lageabhängigen Kontrollen, ist eine effektive Umsetzung des Waffentrageverbots gewährleistet. Dieses Trageverbot halte ich wie hier beschrieben in Hamburg für durchsetzbar - dagegen ist mir der von Ihnen beschriebene Personalabbau bei der Polizei nicht bekannt. (...)
(...) Selbstverständlich kann aber allein durch eine Verschärfung des Waffengesetzes nicht die Ursache von Gewaltdelikten bekämpft werden. Deswegen setzte ich mich dafür ein, dass neben Gesetzen und Verboten die sozialen Ursachen von Gewalt bekämpft werden. (...)